Einen eigenen Swimmingpool zu besitzen ist der Traum vieler Hausbesitzer, es gibt verschiedene Möglichkeiten ihn in die Realität umzusetzen. Vergleichsweise kostengünstig in der Anschaffung ist ein Gartenpool. Dabei handelt es sich um mobile, aufblasbare oder aufstellbare Becken aus Kunststoff oder mit selbsttragender Stahlwand. Die meisten Gartenpools lassen sich ohne besondere handwerkliche Kenntnisse oder spezielle Werkzeuge auf- und abbauen, mit einigen Helfern ist diese Aufgabe meist recht schnell erledigt. Bei einigen Modellen besteht aber auch die Möglichkeit, diese dauerhaft in den Boden einzulassen. Die Voraussetzungen für frei stehende Gartenpools sind eine ausreichend große Ebene, die möglichst nicht von Bäumen oder Sträuchern überwachsen ist und Anschlüsse für die Elektrik der Filteranlage, die auch bei recht kleinen Becken für ungetrübten Badespaß unbedingt zu empfehlen ist. Gestalterische Aspekte des Gartens und evtl. die Einsehbarkeit des Gartenpools durch Nachbarn können ebenfalls Aspekte sein, die bei der Auswahl der Standfläche zu berücksichtigen sind. Gartenpools sind in verschiedenen Materialien, Formen, Größen und Ausstattungen erhältlich. Der Preisrahmen für die Anschaffung liegt entsprechend zwischen etwa hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro.
Immer beliebter bei Gartenbesitzern werden Schwimmteiche. Bei Schwimmteichen kann auf den Einsatz chemischer Mittel bei der Wasseraufbereitung verzichtet werden, denn Pflanzen übernehmen die Reinigung des Wassers. Dazu ist der Schwimmteich in einen Nutzungsbereich mit Freiwasser und einen Regenerationsbereich unterteilt. Der Regenerationsbereich ist mit einem durchlässigen Bodensubstrat und geeigneten Pflanzen ausgestattet und sollte insgesamt etwa doppelt so groß sein wie der Nutzungsbereich. Der Abbau von Keimen und die Wasserklärung erfolgen durch die Stoffwechselvorgänge von Bakterien an den Pflanzenwurzeln sowie durch Phytoplankton im freien Wasser. Der Wasseraustausch zwischen beiden Bereichen muss daher stets gewährleistet sein. Keime können auf diese Weise sehr effektiv abgebaut werden, sodass bei einem gut funktionierenden Schwimmteich das Baden hygienisch völlig unbedenklich ist. Pro badender Person sollte jedoch mindestens ein Wasservolumen von 10 m3 vorhanden sein, um die natürliche Filterwirkung nicht zu überlasten. Auf die Haltung von Fischen muss in einem Schwimmteich aus Gründen der Wasserqualität verzichtet werden. Die Gestaltungsspielräume für Schwimmteiche sind groß. Sie können naturnah mit vielen verschiedenen heimischen Pflanzen angelegt werden, sodass sie auch eine Biotopfunktion im Garten übernehmen können, eine moderne geometrische Gestaltung mit unauffälliger Regenerationszone ist aber ebenso möglich. Bei der letztgenannten Form handelt es sich um einen sogenannten Naturpool, der die klassische Optik eines betonierten Schwimmbeckens hat, aber dennoch durch eine Regenerationszone ohne Chemikalien gereinigt wird.
Die luxuriöseste Variante eines eigenen Pools ist ein Schwimmbad in das Haus zu integrieren und so unabhängig von der Jahreszeit zu sein. Der Bau sollte vorzugsweise schon bei der Planung des Hauses berücksichtigt werden und durch einen Architekten und einen Schwimmbadbauer begleitet werden, da es viele statische, baufachliche und technische Details zu berücksichtigen gilt. Bei der Gestaltung des Beckens und des Schwimmbadbereiches sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Edelstahlbecken machen ästhetisch einen besonderen Eindruck, geflieste Becken lassen einen großen Gestaltungsspielraum zu. Modern sind z. B. schwarze Fliesen oder aufwendige Mosaikbilder auf dem Beckengrund. Günstigere Lösungen sind Becken aus PVC, Polystyol oder Polyester. In den Schwimmbadbereich lassen sich weitere Wellnesseinrichtungen wie eine Sauna, Tauchbecken, Whirpool oder ein Dampfbad gut integrieren, wenn die baulichen Voraussetzungen einmal geschaffen sind. Im Außenbereich eingelassene, stabile und aufwendige Becken lassen sich mit moderner Technik so beheizen, dass sie bis zu 9 Monate im Jahr ohne eine Überdachung nutzbar sind.
Um einen privaten Pool dauerhaft innen oder außen zu bauen bzw. einzubauen kann es unter Umständen notwendig sein, zuvor eine Baugenehmigung bei der Gemeinde einzuholen. Für mobile Becken ist keine Genehmigung notwendig, für Eingebaute mit einem Wasservolumen von weniger als 100 m3 meist auch nicht, im Detail klärt dies jedoch das Baurecht der Länder. Die Einhaltung eines Abstandes zum Nachbargrundstück oder die maximale Tiefe eines Swimming Pools innerhalb eines Hauses können ebenfalls im Baurecht geregelt sein. Die Vorschriften der Bundesländer unterscheiden sich teilweise stark, so dass hier keine einheitlichen Angaben gemacht werden können. Zusätzlich bedacht werden sollte bei der Aufstellung eines Swimmingpools im privaten Bereich immer die Sicherungspflicht, um Unfälle zu verhindern. Ob die eigenen Versicherungen für eventuelle Beschädigungen der Anlage oder Badeunfälle eintreten, ist im Einzelfall zu prüfen.